Aufgaben des Kreiselternrates
Nach§ 99 Nds. Schulgesetz sind die Aufgaben der Elternvertretung wie folgt beschrieben:
"Der Gemeinde- bzw. Kreiselterntat erörtert alle Fragen, die für die Schulen seines Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben."
Angelegenheiten des Gemeinde- und Kreiselternrates können u.a. sein:
- Schülerbeförderung/Schulwegsicherheit
- Unterstützung und Information der Schulelternräte
- Schulentwicklungsplanung
Der Kreiselternrat trifft sich alle 3-4 Monate. Im Vorfeld einer Sitzung gibt es immer eine Besichtigung oder einen Interessanten Vortrag. Wenn man ein Stimmrecht haben möchte, und aktiv an Entscheidungen oder Arbeitskreisen mitarbeiten möchte muss man sich beim ersten Treffen in den Kreiselternrat wählen lassen .
Ansonsten ist man nur Zuschauer und hat kein Stimmrecht.
Man hat auch die Möglichkeit sich weiter wählen zu lassen z. B. in den Landeselternbeirat.